Trail Rules

Trail Rules – natur- und sozialverträglich Biken!

Liebe Mitglieder, liebe Biker,

uns von den Gravity Riders liegt eine natur- und sozialverträgliche Ausübung des MTB-Sports sehr am Herzen!

Eine umsichtige und rücksichtsvolle Fahrweise auf naturbelassenen Wegen ist zum Einen besonders für aktiven Natur- und Flurschutz wichtig. Zum Andern aber auch um Konflikte mit anderen Nutzergruppen, öffentlichen Einrichtungen, Grundbesitzern, Förstern, Jägern, Wegepflegern und weiteren Interessengruppen zu vermeiden. Nachhaltiges und vernünftiges Biken schont Umwelt, Tierwelt und Wegebeschaffenheit und ist konfliktvermeidend und ausgleichend.

Nur mit einer schonenden Fahrweise schaffen wir breite Akzeptanz unserer MTB-Sports und können pauschalen Einschränkungen unseres Sportart entgegenwirken. Die Gravity Riders orientieren sich daher an die DIMB Trail Rules.

Zur weiteren Information über die gemeinsame Wegenutzung empfehlen wir auch diese Seite der DIMB.

In allen Veranstaltungen des Vereins achten wir auf natur- und sozialverträgliches Biken.

Wir rufen dazu auf, die Trailrules bei allen euren Fahrten auf dem MTB einzuhalten!

1. Fahre nur auf Wegen!

Fahre nie querfeldein, du schädigst sonst die Natur! Auch keine Abkürzungen oder Abschneider. Respektiere lokale Wegesperrungen! Forstwirtschaft, Viehtrieb und Belange des Naturschutzes rechtfertigen dies. Auch in Naherholungsgebieten können lokale Sperrungen berechtigt sein. Die Art und Weise in der du fährst bestimmt das Handeln der Behörden und Verwaltungen. Auf Privatgrund bist du oft nur geduldet!

2. Hinterlasse keine Spuren!

Bremse nicht mit blockierenden Rädern! Blockierbremsungen begünstigen die Bodenerosion und verursachen Wegeschäden. Stelle deine Fahrweise auf den Untergrund und die Wegebeschaffenheit ein. Nicht jeder Weg verträgt jedes Bremsmanöver und jede Fahrweise.

3. Halte dein Mountainbike unter Kontrolle!

Unachtsamkeit, auch nur für wenige Sekunden, kann einen Unfall verursachen. Passe deine Geschwindigkeit der jeweiligen Situation an. In nicht einsehbaren Passagen können jederzeit Fußgänger, Hindernisse oder anderer Biker auftauchen. Du musst in Sichtweite anhalten können! Zu deiner eigenen Sicherheit und derer anderer Menschen.

4. Respektiere andere Naturnutzer!

Kündige deine Vorbeifahrt frühzeitig an. Erschrecke keine anderen Wegenutzer! Vermindere deine Geschwindigkeit beim Passieren auf Schrittgeschwindigkeit oder halte an. Bedenke, dass andere Wegenutzer dich zu spät wahrnehmen können. Fahre, wenn möglich, nur in kleinen Gruppen!

5. Nimm Rücksicht auf Tiere!

Weidetiere und alle anderen Tiere in Wald und Flur bedürfen besonderer Rücksichtnahme! Schließe Weidezäune, nachdem du sie passiert hast. Verlasse rechtzeitig zur Dämmerung den Wald, um die Tiere bei ihrer Nahrungsaufnahme nicht zu stören.

6. Plane im Voraus!

Beginne deine Tour möglichst direkt vor deiner Haustüre. Prüfe deine Ausrüstung, schätze deine Fähigkeiten richtig ein und wähle die Gegend, in der du fahren willst, entsprechend aus. Schlechtes Wetter oder eine Panne kann deine Tour deutlich verlängern. Sei auch für unvorhersehbare Situationen gerüstet: Denke an Werkzeug, Proviant und Erste-Hilfe-Set. Trage eine Sicherheitsausrüstung! Ein Helm kann schützen, ist aber keine Lebensversicherung.

Die DIMB Trail Rules als pdf gibt es hier: DIMB Trail Rules
Quelle der Information und weitere Infos: www.dimb.de 

Und hier noch zur Gesetzeslage in Bayern

Rechtliche Grundlagen (Bayern) Trail-Regeln
Das Betreten von Wald und Bergweide (und damit auch das
Befahren mit dem Fahrrad) ist als Grundrecht in Bayern verankert,
siehe Art. 141 Abs. 3 Verfassung des Freistaates Bayern.
Darüber hinaus ist nach Art. 30 Abs. 2 S. 1 BayNatSchG und
Art. 13 Abs. 3 S. 1 BayWaldG das Radfahren im Wald, auf Straßen
und geeigneten Wegen ausdrücklich zulässig.
Die „Geeignetheit“ eines Weges ist im Gesetz nicht näher definiert.
Es gibt hierzu aber Rechtsprechung, u.a.:
• Urteil des VGH München vom 03.07.2015, Az.: 11 B 14.2809
• Urteil des Amtsgerichts Aichach vom 17.04.2018, Az.: 101 C 153/17
Grundsätzlich kann jeder Weg, egal ob befestigt oder unbefestigt
und egal, welche Breite und welches Gefälle er aufweist, von
Radfahrern befahren werden.
Die Grenze setzt die Pflicht, mit Natur und Landschaft pfleglich
umzugehen. Das Radfahren auf grundsätzlich geeigneten Waldwegen
kann verkehrsrechtlich dann verboten werden, wenn aufgrund der
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht,
die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der zu schützenden
Rechtsgüter erheblich übersteigt.
Auch naturschutzrechtliche Gründe können eine Wegesperrung
erforderlich machen. Bei Fragen könnt Ihr Euch gerne an uns wenden!